Arbeitsrecht in der Schweiz

Arbeitsrecht in der Schwangerschaft © contrastwerkstatt - AdobeStock.com

Das schweizerische Arbeitsrecht wird im Obligationenrecht, im Arbeitsgesetz sowie im Gleichstellungsgesetz geregelt. Oft gelten aber zusätzlich andere Bedingungen, z. B. wenn man als Angestellte von Gemeinden, Kantonen oder Bund arbeitet oder einem Generalarbeitsvertrag (GAV) untersteht. Informiere dich am besten gleich bei deinem Arbeitsgeber oder bei der Gewerkschaft über deine Rechte, damit du vollumfänglich von den geltenden Schutzmassnahmen profitieren kannst.

Aufgrund deines zustehenden gesetzlichen Schutzes, besteht natürlich ein grosses Interesse deine Schwangerschaft möglichst schnell bekannt zu geben. Es steht dir aber auch aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen zu, dies eben gerade nicht zu tun.


Meine Rechte im Job bei Schwangerschaft

Arbeitstätigkeit in der Schweiz

Als Schwangere darfst du nur mit deinem Einverständnis beschäftigt werden und du darfst auf blosse Mitteilung hin von der Arbeit, auch ohne Arztzeugnis, fernbleiben oder die Arbeit verlassen. Falls es keine Absenz aus gesundheitlichen Gründen ist, hast du jedoch für diese Zeit keinen Anspruch auf Lohn. Bei längerer Abwesenheit ist dem Arbeitgeber, wie sonst bei Krankheiten üblich, ein Arztzeugnis vorzuweisen.

Die medizinisch begründete Arbeitsunfähigkeit während der Schwangerschaft wird bezüglich der Lohnfortzahlung wie ein Krankheitsfall beurteilt. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht für eine beschränkte Zeit, sofern das Arbeitsverhältnis
mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen wurde. Im ersten Dienstjahr dauert der Anspruch auf Lohnfortzahlung (falls im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde) drei Wochen, anschliessend eine angemessene längere Zeit. Was unter dieser Zeitspanne gemeint ist, steht nicht im Gesetz. Für detaillierte Informationen wendest du dich am besten direkt an deinen Arbeitgeber.

Arbeitszeiten für Schwangere

Schwangere dürfen nicht über die vereinbarte ordentliche Arbeitszeit hinaus beschäftigt werden. Neun Stunden Arbeit pro Tag (Pausen exklusive) dürfen nicht überschritten werden. Zudem ist es nicht erlaubt, eine Schwangere ab der 8. Woche vor dem Geburtstermin zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens zu beschäftigen.

Falls du als werdende Mutter vor der Schwangerschaft einer Nachtarbeit nachgegangen bist, so hat der Arbeitgeber dir nach Möglichkeit eine gleichwertige Arbeit zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends anzubieten.

Sobald also dein Arbeitgeber von deiner Schwangerschaft Kenntnis hat, muss er dir (während du schwanger bist) Vorschläge zur Neuregelung deines Arbeitsverhältnisses unterbreiten. Dir steht es aber frei, weiterhin der Abend- und Nachtarbeit nachzugehen oder aber die gleichwertige Tagesarbeit zu verrichten. Können dir keine gleichwertigen Arbeiten angeboten werden, hast du Anspruch auf 80 % deines bisherigen Gehalts. Du hast auch Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, dieser beginnt mit dem Tag der Geburt und endet spätestens nach 14 Wochen / bzw. 98 Tagen.

Keine gefährlichen Arbeiten für Schwangere

Falls du als Arbeitnehmerin vor deiner Schwangerschaft einer beschwerlichen oder gefährlichen Arbeit nachgegangen bist, so kannst du diese Weiterbeschäftigung aus gesundheitlichen Gründen von bestimmten Voraussetzungen abhängig machen. Als Schwangere darfst auf Verlangen hin oder aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses von diesen Arbeiten dispensiert werden.

Als gefährliche oder beschwerliche Arbeiten gelten:

  • Bewegen schwerer Lasten von Hand
  • Bewegungen, die zu vorzeitiger Ermüdung führen
  • Arbeiten mit Einwirkungen wie Stössen, Erschütterungen oder Vibrationen
  • Arbeiten bei Überdruck (Tauchen, Druckkammern), Kälte, Hitze oder Nässe
  • Arbeiten unter Einwirkung schädlicher Strahlen/Stoffe oder Lärm

Werden keine Schutzmassnahmen von deinem Arbeitgeber gewährleistet, und besteht ein Risiko für eine Gesundheitsschädigung von Mutter und Kind, so muss dir eine gleichwertige Arbeitsstelle ohne Gefahr angeboten werden. Ansonsten hast du Anspruch auf 80 % deines bisherigen Lohnes.

Gedanken zu Beruf und Familie - die Zeit nach der Geburt

Machst du dir bereits Gedanken darüber, wie es beruflich nach der Geburt weiter gehen soll? Trotz Baby zurück in den Job - erfahre hier von einer Mutter wie es bei ihr lief.

Fragst du dich wie du das Stillen und Arbeiten unter einen Hut bringen wirst und wie die rechtlichen Bestimmungen in der Schweiz lauten?

Stand: April 2020
Quelle: lic. iur. Christine Hess-Keller
Rechtsanwältin & Mediatorin SAV, Luzern

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