Formalitäten-Checkliste vor/nach der Geburt

Checkliste für die Schwangerschaft © gzorgz - AdobeStock.com

Eine Checkliste mit allen zu erledigenden Formalitäten hilft dir, in der Schwangerschaft an alles Wichtige zu denken. Der Artikel informiert dich darüber, wann du deinem Arbeitgeber mitteilen musst, dass du schwanger bist, wann du Familienzulagen beantragst und wie das Baby krankenversichert ist. Wenn du einige Monate im Voraus planst, ist alles vorbereitet, wenn die Geburt naht.

Im ersten und zweiten Drittel der Schwangerschaft

Vom Gesetz her gibt es grundsätzlich keine Verpflichtung oder eine genaue Frist, innert welcher du deinen Arbeitgeber über deine Schwangerschaft informieren musst. Da du aber von speziellen Schutzbestimmungen als Schwangere profitierst, lohnt es sich sicher, den Arbeitgeber bald zu informieren. Ab dem 4. Schwangerschaftsmonat ist die Fehlgeburtsrisiko nicht mehr so gross, deshalb ist dann ein guter Zeitpunkt. 

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer stellst du den Antrag für Familienzulagen bei deinem Arbeitgeber. Dieser leitet den Antrag an seine Familienausgleichskasse zur Prüfung weiter. Wird das Gesuch durch die Familienausgleichskasse gutgeheissen, so zahlt der Arbeitgeber die Zulagen monatlich zusammen mit dem Lohn aus. Die Kantone können ausserdem Geburts- und Adoptionszulagen auszahlen. Weitere Informationen findest du bei der Schweizerischen Bundeskanzlei.

Hast du bereits mit deinem Arbeitgeber besprochen, wie das Arbeitsverhältnis nach dem Mutterschaftsurlaub weitergehen soll? Wenn du nach dem Mutterschaftsurlaub wieder arbeiten möchtest und kannst, lohnt es sich, sich frühzeitig um einen Krippenplatz oder um ein anderes Betreuungsangebot zu kümmern.

Es ist entspannend, die Hebamme bereits in der Schwangerschaft kennenzulernen, die dich auf die Geburt vorbereitet, für deine Fragen da ist und dich auch nach der Geburt zuhause betreut.

Ein Geburtsvorbereitungskurs informiert dich über den Geburtsablauf, beantwortet deine Fragen und gibt dir Tipps zur Schwangerschaft und Geburt. Halte Ausschau nach den verschiedenen Angeboten der Geburtsvorbereitung und melde dich bald an - die Kurse sind teilweise gut gebucht!

Wo möchtest du dein Kind gebären? Erkundige dich über Informationsabende in den Geburtshäusern und/oder Spitälern.


Bald Eltern: Was ist im letzten Schwangerschaftsdrittel zu erledigen?

Jetzt ist es wichtig, dich bei deiner Krankenkasse zu erkundigen, wie dein Baby nach der Geburt versichert werden soll. Eventuelle Zusatzversicherungen sollten Eltern bereits während der Schwangerschaft abgeschlossen werden, denn die können die Aufnahme verweigern, wenn bei der Geburt eine Krankheit vorliegt.

Kümmere dich ebenfalls bereits jetzt um einen Termin beim Kinderarzt, da diese zum Teil sehr ausgebucht sind.

Kurz vor der Geburt

Falls es bei dir erforderlich ist, solltest du bereits jetzt einen Antrag auf eine Haushaltshilfe stellen.

Du bist schwanger, aber unverheiratet? Dann solltest du bereits jetzt die Anerkennung der Vaterschaft beim Zivilstandsamt des Geburtsortes beantragen. Weiter ist es angebracht, dass du eine Erklärung zusammen mit der Kindesanerkennung verfasst, die auf dem Zivilstandsamt oder bei der Kinderschutzbehörde abgegeben wird. Solange keine Erklärung vorliegt, liegt die elterliche Sorge ausschliesslich bei dir.

Tipp: Du musst deinen Identitätsausweis oder Pass vorlegen, um nach der Geburt den Geburtsschein zu erhalten. Vorsichtshalber solltest du auch eine Vollmacht (plus Identitätsnachweis) für eine andere Person bestellen, falls du die Geburtsurkunde nicht selbst abholen kannst oder eine Zustelladresse nennen.

Hier findest du eine Checkliste, was alles in den Geburtskoffer gehört. Stelle ihn rechtzeitig bereit!

Das Baby ist da

Jedes Kind, das in der Schweiz geboren wird, muss dem Zivilstandsamt des Geburtsorts gemeldet werden. Die Meldung muss innerhalb von drei Tagen nach der Geburt erfolgen. In der Regel übernimmt das Spital oder Geburtshaus diese Formalitäten. Zügig nach der Geburt sollte das Baby den Geburtsschein erhalten, die du in mehrfacher Ausführung benötigst, um sie bei allen Ämtern vorlegen zu können. Spätestens drei Monate nach der Geburt musst du für das Baby eine Krankenversicherung abgeschlossen haben. Meistens informieren dich die kantonalen oder kommunalen Stellen.

Es ist vorteilhaft und sehr entspannend, wenn du alle Formulare, die das kleine Baby benötigt, bereits während der Schwangerschaft besorgst und ausfüllst. Das erspart Stress und sorgt für mehr entspannte Zeit mit deinem Baby.

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