Wann muss ich mein Baby bei der Krankenkasse anmelden?

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Am besten erkundigst du dich während deiner Schwangerschaft über die verschiedenen Leistungen respektive Angebote der Krankenversicherungen in der Schweiz, damit du dein Baby schon vor der Geburt bei der „richtigen“ Krankenkasse kostenlos anmelden kannst. Hier findest du eine Übersicht von wissenswerten Informationen zur Anmeldung deines Kindes.

Anmeldung bei der Krankenkasse vor der Geburt

Die Grundversicherung der Krankenkasse ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Es empfiehlt sich bereits vor der Geburt deines Babys eine Krankenversicherung mit den gewünschten Zusatzversicherungen abzuschliessen. So können allfällige Vorbehalte oder Ausschlüsse für Geburtsgebrechen verhindert werden. Idealerweise sollte dies im 6. Monat deiner Schwangerschaft erfolgen. Du zahlst übrigens nicht mehr, als bei einer Anmeldung nach der Geburt. Das Geburtsdatum von deinem Kind kannst du dann nach der Geburt der Krankenkasse mitteilen.

Informiere dich unbedingt schon vor der Geburt bei verschiedenen Krankenkassen über die Leistungen resp. monatlichen Prämien und lass dir unverbindliche Offerten ausstellen. Dein Kind muss nämlich nicht in dieselbe Krankenkasse beitreten die du hast oder dein Partner hat. Eine Unfallversicherung ist für dein Kind nicht zwingend nötig, da die Heilungskosten durch die Grundversicherung gedeckt sind. Seit Januar 2012 werden komplementärmedizinische Heilmethoden durch die Grundversicherung vergütet, wenn sie von einem entsprechend ausgebildeten Arzt durchgeführt werden.

Bei einer Behinderung durch Krankheit oder Unfall zahlt die staatliche Invalidenversicherung eine lebenslange Rente. Zusammen mit den Ergänzungsleistungen wird so der minimale Lebensunterhalt sichergestellt. Für zusätzliche Leistungen kann eine Invaliditätsversicherung abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz gilt bei den meisten Versicherungen nur bei Unfall, nicht aber bei Krankheit. Nicht empfehlenswert sind Lebensversicherungen mit Todesfallrisiko fürs Kind.

Übrigens werden oft schon Zahnversicherungen für das Baby in die Offerte reingenommen. Meist lohnt es sich, diese Versicherung abzuschliessen, aber zu einem späteren Zeitpunkt. Sie darf dann einfach nicht vergessen gehen, denn sie deckt die kostspieligen Zahnkorrekturen und die Behandlung von Milchzähnen. (Erfahre hier mehr über Zahnunfälle bei Babys und Kindern.) Kläre bei einem Versicherungsberater ab, zu welchem Zeitpunkt diese Versicherung sinnvollerweise abgeschlossen werden soll.


Anmeldung bei der Krankenkasse nach der Geburt

Bis max. drei Monate nach der Geburt hast du Zeit, dein Kind bei einer Krankenkasse anzumelden. Die Prämien müssen dann rückwirkend bis zum ganzen Geburtsmonat bezahlt werden. Falls dein Baby krank zur Welt kommt oder krank wird, so zahlt die Grundversicherung derjenigen Kasse, bei der das Kind angemeldet wurde. Für Leistungen aus der Zusatzversicherung ist es wichtig, dass das Kind vorgeburtlich angemeldet wurde, ansonsten können unter Umständen Vorbehalte von der Krankenversicherung gemacht werden.

Versicherungsanpassungen für die Familie

Vielleicht möchtest du auch gleich alle deine Versicherungen von einem Experten kontrollieren lassen? Vielleicht sollte die Hausrat- und Privat-Haftpflichtversicherung überprüft werden? Informiere dich evtl. auch über die UTI-Versicherung (Unfall-Tod- und Invalidität), um deine Familie vor Risiken abzusichern.

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