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Wie viel Kinderlärm ist erlaubt?
Viele Erwachsene, insbesondere die ältere Generation sehnt sich nach einem ruhigen Umfeld. Ungünstig nur, wenn vielleicht gerade vor der Wohnung ein Spielplatz ist oder die Kinder in der Umgebung den Platz vor dem Balkon zu ihrem bevorzugten Treffpunkt auserwählt haben.
Wo Kinder sind, da ist es manchmal laut. Konflikte zwischen dem Nachwuchs und den «heiklen» Nachbarn sind oft vorprogrammiert. Viele Eltern fragen sich, ob die Kinder schon zu laut sind, wenn sie schreien und laute Rollenspiele machen oder Fangis spielen.
(K)ein Recht auf Ruhe?
Teil der Kindererziehung sollte es sein, den Kindern Freiräume zu lassen, wozu auch gehört, dass sie Lärm machen dürfen. Kleinkinder sind noch nicht so sensibel für Lärm und empfinden ihn auch anders als Erwachsene.
Kinder dürfen laut sein, aber es gibt auch Grenzen. Im Schweizer Gesetz steht: "Wer durch Lärm oder sonstigen Unfug die Nachtruhe oder in einer Sitte und Anstand verletzenden Weise die öffentliche Ruhe und Ordnung zur Tageszeit stört, wird mit Busse bestraft". Grundsätzlich könnten also Nachbarn die Polizei informieren und gegen den Verursacher von Lärm eine Anzeige erstatten (bei Minderjährigen gegen die Eltern). Doch keine Angst, in den meisten Fällen wird die Polizei reklamierende Personen ermahnen und um Toleranz bitten.
Auch Mieter müssen den üblichen Lärm ertragen, dies bedeutet auch, dass ein Baby mitten in der Nacht schreien darf. Ein schreiendes Kind in der Nacht bietet keine rechtliche Grundlage um einem Mieter zu kündigen.
Üblicher Lärm ist zu dulden
Tatsächlich ist im Mietrecht festgehalten, dass zur üblichen Nutzung einer Wohnung auch der Kinderlärm gehört. Es ist für Eltern auch nahezu unmöglich, dem Nachwuchs zu verbieten, laut zu sein, denn dieses Verhalten gehört zur Entwicklung. Genauso muss der Nachbar ertragen, dass Kinder für eine gewisse Zeit schreien, denn dies gehört auch zum Prozess des Heranwachsens.
Allerdings muss nicht alles geduldet werden. So kann beispielsweise in der Hausordnung geregelt sein, dass Kinder den Ball nicht gegen die Wand spielen dürfen, oder dass sie sich nur auf ausgewiesenen Spielflächen aufhalten dürfen. Hinzu kommt auch, dass die gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten sind. In vielen Gemeinde- und Polizeiverordnungen gelten folgende Regelungen der Ruhezeiten: Werktags von 12 bis 13 Uhr und ab 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen: ganztags. Dies gilt auch für öffentliche Spielplätze und Parks - normales Spielen ist aber natürlich auch während der Ruhezeit erlaubt.
Zwischen Rücksicht und Freiheit
Selbst wenn üblicher Lärm zu dulden ist, kann ein ständiger Konflikt zwischen Eltern und Nachbarn an den Nerven zerren. Teil der Kindererziehung ist es auch, zu lernen Rücksicht auf die Menschen im Umfeld zu nehmen, weshalb man primär das Gespräch mit den Nachbarn suchen sollte. Die Phasen, in der ein Baby in der Nacht schreit, sind rasch überwunden und Eltern mit einem Kind, das vielleicht "laute" Hobbys wie Musik spielen hat, können mit den Nachbarn zusätzliche Ruhezeiten ausmachen.
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